AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der HSD GmbH
1. Umfang und Lieferung
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HSD Hardware Software Development GmbH (nachfolgend HSD genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die HSD gegenüber dem Vertragspartner erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.
1.2 In subsidiärer Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der HSD gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils aktuellen Form.
1.3 Die Verpflichtungen von HSD richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von HSD entgegengenommenen Auftrages oder einer von HSD ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.
2. Preise und Zahlung
2.1 Soferne im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder im Bestellformular angeführten Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet, so sie nicht ohnedies extra ausgewiesen ist. Wir behalten uns Preisänderungen vor, insbesonders bei ungewöhnlich hoher Abfrage angemieteter WWW-Seiten und unlimitierten Zugängen.
2.2 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
2.3 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch HSD. Bei Zahlungsverzug ist HSD berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
2.4 Darüberhinaus ist HSD bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
2.5 Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber HSD und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von HSD nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.
2.6 HSD ist berechtigt, Verträge über den Bezug von Dienstleistungen und sonstige Dauerschuldverhältnisse durch schriftliche oder elektronische Mitteilung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufzukündigen.
2.7 Der Auftraggeber sorgt über die vertragliche Nebenpflicht hinaus besonders sorgfältig für den aktuellen Stand aller zur Verrechnung notwendigen Daten (Adressänderung, etc.)
3. Datenschutz und –sicherheit
3.1 Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des TKG ist HSD berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten für Zwecke der Verrechnung des Entgelts zu speichern. Nicht personenbezogene Verbindungsdaten und sonstige Logs können zum Schutz eigener und fremder Rechner gespeichert und ausgewertet sowie zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet, noch über das technisch notwendige Mindestmaß hinaus zwischengespeichert.
3.2 Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internetknotens an Dritte weitergegeben. Insbesonders müssen Routing- und Domaininformationen bekanntgemacht werden. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Persönliche Nachrichten und Daten der Vertragspartner werden nicht eingesehen.
3.3 HSD ergreift alle technisch möglichen und bekannten Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. HSD ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiterzuverwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber HSD aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
3.4 HSD behält sich vor, Vertragspartner, bei denen der begründete Verdacht besteht, daß von ihrem Anschluß Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für HSD- oder andere Rechner oder gesetzwidrig sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von HSD üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet. Haftungen von HSD auch gegenüber Dritten aufgrund der Abtrennung vom Internet werden für diese Fälle ausgeschlossen.
3.5 HSD ist berechtigt, personenbezogene Daten der Vertragspartner, insbesondere Name, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum in jenem Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem dies vom berechtigten Zweck des Datenverarbeiters umfaßt ist.
Kundendaten werden zum Zwecke der Planung, Vermarktung, Kostenrechnung und betriebsinterner Statistiken bis maximal fünf Jahre nach Vertragsbeendigung gespeichert. Die Weitergabe von personenbezogenen Kundendaten hat außer in den Fällen gesetzlicher Erlaubtheit oder gesetzlicher Verpflichtung zu unterbleiben. Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß HSD Kundendaten gem. ' 96 TKG zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses verwenden kann.
4. Sonstige Bestimmungen
4.1 Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Baden/Wien als vereinbart.
4.2 Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind.
4.3 HSD ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
5. Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferung
5.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von HSD.
5.2 Soferne nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate.
5.3 Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von HSD entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.
5.4 Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von HSD zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des HSD nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.
6. Zusätzliche Bestimmungen bei der Lieferung von Software
6.1 Mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten, bestätigt der Vertragspartner die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software-Lizenzbestimmungen.
6.2 Für Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten.
6.3 Bei individuell von HSD erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfaßt den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben bei HSD.
6.4 HSD übernimmt keine Gewähr dafür, daß die gelieferte Software allen Anforderungen des Vertragspartners genügt, in der vom Vertragspartner getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet und daß die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder daß alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
7. Zusätzliche Bestimmungen für Firewalls
7.1 Bei Firewalls, die von HSD aufgestellt und/oder überprüft wurden, geht HSD prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. HSD weist allerdings darauf hin, daß absolute Sicherheit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von HSD aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen, die dadurch entstehen, daß das beim Vertragspartner installierte Firewall-System umgangen oder außer Funktion gesetzt wird.
7.2 HSD weist darauf hin, daß Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von HSD.
8. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen
8.1 Die Nutzung der HSD-Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von HSD Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von HSD.
8.2 IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeiten. Die Benutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy).
8.3 Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der Standards RFC1009, RFC1122, RFC1123 und RFC1250. Falls durch Nichteinhaltung obiger Standards HSD oder anderen Netzwerkteilnehmern Schaden erwächst, behält sich HSD vor, die Konnektivität bis zur Erfüllung der erwähnten Standards einzuschränken und Aufwand, der durch Nichteinhaltung dieser Standards entstanden ist, mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt von HSD üblicherweise verrechneten Stundensatz dem Vertragspartner zu verrechnen.
8.4 Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der "Netiquette". Sollten aus dem Internet Beschwerden über den Vertragspartner an HSD herangetragen werden, so ist HSD im Wiederholungsfalle berechtigt, den Anschluß und das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Weiters wird die zur Bearbeitung der Beschwerden benötigte Zeit mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt von HSD üblicherweise verrechneten Stundensatz dem Vertragspartner verrechnet.
8.5 Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, gilt bei Bezug von Netzwerkdiensten oder Value Added Services der Zugang zu diesen Diensten am örtlich nächstliegenden Point of Presence als vereinbart.
8.6 Bei Nutzungsverträgen für Netzdienste gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit, als diese Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen.
8.7 Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Paßwörter geheimzuhalten. Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung der Paßwörter durch den Vertragspartner oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.
8.8 In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of Presence, die am Standort des Vertragspartners anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Vertragspartner am Point of Presence von HSD beigestellt werden. Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluß am Point of Presence erreicht werden.
8.9 HSD betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. HSD übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, daß die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder daß gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
8.10 HSD haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von HSD zugänglich sind. Der Vertragspartner von HSD verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der von HSD angebotenen Dienste und Datenleitungen an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten. Sofern der Vertragspartner seinerseits Wiederverkäufer ist, wird er diese Verpflichtung seinen Kunden auferlegen und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste und Datenleitungen zu unterbinden. HSD behält sich jedoch vor, den Transport von Daten, oder Dienste, die den österreichischen Gesetzen oder internationalen Verpflichtungen oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden, verpflichtet sich jedoch nicht dazu. HSD weisst weiters darauf hin, dass Sie fuer den Inhalt und Auswirkungen von E-Mails auf Empfaengersysteme als Datenuebertraeger nicht haftbar gemacht werden kann.
8.11 Der Vertragspartner von HSD wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber HSD die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Ebenso verpflichtet sich der Vertragspartner, den Zugang zum Internet Personen unter 18 Jahren nicht, oder nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewähren. Der Vertragspartner wird darüber hinaus auf die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes BGBl 1997 I/100 und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten hingewiesen. Der Vertragspartner verpflichtet sich auch zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen, insbesondere der Unterlassung der Verwendung von Telekommunikationsanlagen für anzeigepflichtige Dienste ohne vorherige Anzeige, konzessionspflichtige Dienste oder durch andere Rechtsvorschriften Beschränkungen unterworfenen Nutzungen. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiters, HSD von jedem Schaden frei zu halten, der sonst durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten entsteht, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung ('' 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (' 1330 ABGB).
8.12 Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.ä., erbringt HSD die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, wie unter den vom Vertragspartner beigestellten, technischen Voraussetzungen möglich ist. HSD übernimmt keine Gewähr, daß aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Vertragspartners hergestellt werden können.
8.13 Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des Paragraph 9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.
9. Zusätzliche Bestimmungen für Wiederverkäufer
9.1 Der Wiederverkäufer verpflichtet sich gegenüber HSD, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommenen Verpflichtungen, insbesondere die Vorschriften der Punkte 3 und 8 seinen Kunden aufzuerlegen und haftet HSD gegenüber für Schäden, die aus Verletzungen dieser Verpflichtung durch seine Kunden entstehen.
Gültig ab September 1998
HSD Software Development GmbH
A-2500 Baden - Friedrichstrasse 23 - AGB - UID U17503903 - FN118446k Landesgericht Wr. Neustadt
Copyright © 1997-2003, HSD GmbH
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